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1. Allgemein:
Für die uns erteilten Aufträge gelten ausschließlich unsere
nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Entgegen stehende
Einkaufsbedingungen werden von uns nur anerkannt, wenn sie von uns
im Einzelfall ausdrücklich bestätigt werden. Die rechtliche
Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen ist auf die
Gültigkeit des übrigen Inhaltes ohne Einfluß.
2. Angebote:
Unsere Angebote werden freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und
Lieferzeit abgegeben. Zusicherungen und Versprechungen binden uns
nur, soweit dieselben von uns schriftlich bestätigt sind. Spätere
Änderungen und Ergänzungen des Auftragsinhaltes bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferungsverpflichtungen und -fristen:
Lieferungsverpflichtungen treten erst nach ausdrücklicher Annahme
der Bestellungen ein. Ereignisse höherer Gewalt , wozu auch
Kriegsfall und Mobilmachung rechnen, ferner Betriebsstörungen,
gleich, ob solche durch Rohmaterialmangel, Maschinenbruch,
Arbeitseinstellung, verspätete oder ungenügende Warengestellungen
oder aus anderen Ursachen entstanden sind, entbinden uns von einer
etwa übernommenen Verpflichtung auf Einhaltung bestimmter
Lieferfristen, ohne daß wir Schadenersatz zu leisten haben.
Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche für verzögerte
Lieferungen sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart,
ausgeschlossen. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
Wird über den Käufer eine ungünstige Auskunft von einer Bank,
Sparkasse oder Auskunftei erteilt, befindet sich der Käufer mit
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, steht uns
das Recht zu, entweder Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu
verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder im Falle des
Verzuges Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Widerrufsrecht:
Privatkunden (Endverbraucher) können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
Brief, Fax, E¬-mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit der Kenntnisnahme dieser Belehrung
(Lesebestätigung vor dem Auslösen der Bestellung im Internetshop).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Achsenfabrik H.&F. Nieper GmbH & Co.
Höhscheider Weg 19
D-42699 Solingen
Steuernummer 128/5838/0454
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Vom Widerruf ausgeschlossen sind
gem. § 312 d Abs. 4 BGB Waren, die nach Kundenspezifikation
(Sonderanfertigungen) angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Bitte senden Sie uns keine Ware
„Unfrei“ zurück. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die durch die
„Unfrei“-Versendung entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ihnen steht
jedoch der Nachweis offen, daß keine oder nur geringere Mehrkosten
durch die „Unfrei“-Versendung entstanden sind. Die Rückabwicklung
des Kaufvertrages nach Widerruf erfolgt gem. § 357 Abs. 1 BGB.
5. Lieferungen:
Unsere Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart worden
ist, ab Werk auf Gefahr des Käufers. Die Sendung kommt unfrei zum
Versand. Lieferungen ins Ausland werden nur unverzollt ab Werk
ausgeführt, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde.
6. Preise:
Da infolge der allgemeinen Wirtschaftslage sich Preisschwankungen
nicht vermeiden lassen, sind die in unseren Preislisten enthaltenen
Preise Richtpreise. Der tatsächliche Preis kann unter Umständen
höher oder niedriger liegen. Er wird in der Auftragsbestätigung
verbindlich angegeben. Telefonische Preisangaben sind nur bei
schriftlicher Bestätigung gültig. Bei Auslandsgeschäften werden die
Preise ausschließlich in Euro berechnet.
7. Verpackung:
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Nur wertvolles
Verpackungsmaterial wird zurückgenommen. Bahnkisten werden, soweit
sie in gutem Zustand sind und frachtfrei zurückgesandt werden, zu
2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
8. Zahlungsbedingungen:
Der Rechnungsbetrag ist mangels anderweitiger Absprachen zahlbar
innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto oder in
30 Tagen netto. An uns nicht bekannte Abnehmer liefern wir
ausnahmslos gegen Nachnahme oder Vorkasse; falls dieses nicht
gewünscht wird, bitten wir um Angabe von Referenzen. Für verspätete
Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Zinssätze für
Bankkredite vom Verfalltag ab berechnet, ohne dass es einer
förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Haben sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Belieferten verschlechtert, so dass ungünstige
Auskünfte erteilt werden, oder gehen Wechsel zu Protest, sind alle
noch offenen Rechnungen sofort fällig, auch wenn für dieselben das
Ziel noch nicht abgelaufen ist.
9. Reklamationen:
Bemängelungen der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn solche
unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in
Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht. Für
nachweisbar fehlerhaft oder unrichtig gelieferte Stücke wird gegen
Rückgabe der mangelhaften bzw. falschen Stücke kostenfrei Ersatz
geliefert und zwar in gleicher Ausführung, wie die ursprüngliche
Lieferung vereinbart war. Sonstige Mängelansprüche auf Wandlung,
Minderung, insbesondere aber auf Schadenersatz, gleich welcher Art
sind ausgeschlossen. Sollte uns eine kostenfreie Ersatzlieferung
unmöglich sein, kann der Käufer Wandlung oder Minderung, nicht aber
Schadenersatz verlangen. Rücksendungen werden nur nach vorheriger
Vereinbarung angenommen.
10. Eigentumsrecht:
Der Kundschaft zur Verfügung gestellte Preislisten, Entwürfe oder
Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt noch
ohne unsere Genehmigung zur Ausführung gebracht werden.
11. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Rechnungen oder
eines etwaigen sich zu Lasten des Käufers ergebenden
Kontokorrentsaldos, einschließlich aller Nebenforderungen - bei
Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bis zur Einlösung dieser
Papiere - bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer ist nur
Verwahrer der Ware. Er ist aber berechtigt, die Ware im regulären
Absatzgeschäft zu veräußern. Nicht berechtigt ist er, die gelieferte
Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen: von Pfändungen
von dritter Seite hat der Käufer uns sofort zu unterrichten.
Soweit der Käufer die Ware verarbeitet, einbaut oder umbaut, gelten
unter Ausschluß der Bestimmungen der § 947 und § 950 BGB wir als
Hersteller des neuen Werkes, wir erwerben das Eigentum an dem
Erzeugnis. Soweit unser Eigentumsvorbehaltsrecht mit gleichen
verlängerten Eigentumsvorbehaltsrechten anderer Lieferanten von
Teilstücken des Enderzeugnisses zusammentrifft, erwerben wir
Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Wertes unseres
Lieferungsgegenstandes zum Wert des Lieferungsgegenstandes der
anderen Lieferanten.
Der Kunde tritt hiermit an uns die aus einer Weiterveräußerung der
Waren entstehenden Forderungen ab, einer gesonderten
Abtretungserklärung bedarf es nicht. Solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er ermächtigt diese
Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir sind jedoch
berechtigt, den uns namhaft zu machenden Abnehmern von der Abtretung
Kenntnis zu geben.
Für den Fall, daß wir durch verlängerten Eigentumsvorbehalt bzw. die
Vorausabtretung von Forderungen übersichert werden, sind wir zur
anteiligen Freigabe abgetretener Forderungen oder verarbeiteter Ware
verpflichtet.
Forderungsabtretungen an eine Bank sind nur dann zulässig, wenn mit
diesen abgetretenen Forderungen uns zahlungshalber hereingegebene
Schecks oder Eigenwechsel, die bei der Bank zahlbar gestellt sind,
eingelöst werden sollen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen. Auf alle
Rechtsverhältnisse mit unseren Kunden kommt nur das Recht der
Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
H. & F. NIEPER GmbH & Co.
Achsenfabrik Solingen
Höhscheider Weg 19
D-42699 Solingen |