1. Allgemein:
Für die uns erteilten Aufträge gelten ausschließlich unsere nachstehenden
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Entgegen stehende Einkaufsbedingungen
werden von uns nur anerkannt, wenn sie von uns im Einzelfall ausdrücklich
bestätigt werden. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden
Bedingungen ist auf die Gültigkeit des übrigen Inhaltes ohne Einfluß.
2. Angebote:
Unsere Angebote werden freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit
abgegeben. Zusicherungen und Versprechungen binden uns nur, soweit dieselben von
uns schriftlich bestätigt sind. Spätere Änderungen und Ergänzungen des
Auftragsinhaltes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen
Bestätigung.
3. Lieferungsverpflichtungen und -fristen:
Lieferungsverpflichtungen treten erst nach ausdrücklicher Annahme der
Bestellungen ein. Ereignisse höherer Gewalt , wozu auch Kriegsfall und
Mobilmachung rechnen, ferner Betriebsstörungen, gleich, ob solche durch
Rohmaterialmangel, Maschinenbruch, Arbeitseinstellung, verspätete oder
ungenügende Warengestellungen oder aus anderen Ursachen entstanden sind,
entbinden uns von einer etwa übernommenen Verpflichtung auf Einhaltung
bestimmter Lieferfristen, ohne daß wir Schadenersatz zu leisten haben.
Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind,
sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ausgeschlossen.
Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
Wird über den Käufer eine ungünstige Auskunft von einer Bank, Sparkasse oder
Auskunftei erteilt, befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber in Verzug, steht uns das Recht zu, entweder Vorkasse oder
Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder im
Falle des Verzuges Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Widerrufsrecht:
Privatkunden (Endverbraucher) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E¬-mail) oder
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit der
Kenntnisnahme dieser Belehrung (Lesebestätigung vor dem Auslösen der Bestellung
im Internetshop). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Achsenfabrik H.&F. Nieper GmbH & Co.
Höhscheider Weg 19
D-42699 Solingen
Steuernummer 128/5838/0454
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben.
Vom Widerruf ausgeschlossen sind gem. § 312 d Abs. 4 BGB Waren, die nach
Kundenspezifikation (Sonderanfertigungen) angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei.
Bitte senden Sie uns keine Ware „Unfrei“ zurück. Sie sind in diesem Fall
verpflichtet, die durch die „Unfrei“-Versendung entstehenden Mehrkosten zu
tragen. Ihnen steht jedoch der Nachweis offen, daß keine oder nur geringere
Mehrkosten durch die „Unfrei“-Versendung entstanden sind.
Die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Widerruf erfolgt gem. § 357 Abs. 1
BGB.
5. Lieferungen: Unsere Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart
worden ist, ab Werk auf Gefahr des Käufers. Die Sendung kommt unfrei zum
Versand. Lieferungen ins Ausland werden nur unverzollt ab Werk ausgeführt,
sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6. Preise: Da infolge der allgemeinen Wirtschaftslage sich Preisschwankungen
nicht vermeiden lassen, sind die in unseren Preislisten enthaltenen Preise
Richtpreise. Der tatsächliche Preis kann unter Umständen höher oder niedriger
liegen. Er wird in der Auftragsbestätigung verbindlich angegeben. Telefonische
Preisangaben sind nur bei schriftlicher Bestätigung gültig. Bei
Auslandsgeschäften werden die Preise ausschließlich in Euro berechnet.
7. Verpackung: Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Nur
wertvolles Verpackungsmaterial wird zurückgenommen. Bahnkisten werden, soweit
sie in gutem Zustand sind und frachtfrei zurückgesandt werden, zu 2/3 des
berechneten Wertes gutgeschrieben.
8. Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist mangels anderweitiger Absprachen
zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto oder in 30
Tagen netto. An uns nicht bekannte Abnehmer liefern wir ausnahmslos gegen
Nachnahme oder Vorkasse; falls dieses nicht gewünscht wird, bitten wir um Angabe
von Referenzen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe der
jeweiligen Zinssätze für Bankkredite vom Verfalltag ab berechnet, ohne dass es
einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Haben sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Belieferten verschlechtert, so dass ungünstige Auskünfte
erteilt werden, oder gehen Wechsel zu Protest, sind alle noch offenen Rechnungen
sofort fällig, auch wenn für dieselben das Ziel noch nicht abgelaufen ist.
9. Reklamationen: Bemängelungen der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn
solche unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Eine
Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht
genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht. Für nachweisbar fehlerhaft oder
unrichtig gelieferte Stücke wird gegen Rückgabe der mangelhaften bzw. falschen
Stücke kostenfrei Ersatz geliefert und zwar in gleicher Ausführung, wie die
ursprüngliche Lieferung vereinbart war. Sonstige Mängelansprüche auf Wandlung,
Minderung, insbesondere aber auf Schadenersatz, gleich welcher Art sind
ausgeschlossen. Sollte uns eine kostenfreie Ersatzlieferung unmöglich sein, kann
der Käufer Wandlung oder Minderung, nicht aber Schadenersatz verlangen.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
10. Eigentumsrecht: Der Kundschaft zur Verfügung gestellte Preislisten, Entwürfe
oder Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt noch ohne
unsere Genehmigung zur Ausführung gebracht werden.
11. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen
Rechnungen oder eines etwaigen sich zu Lasten des Käufers ergebenden
Kontokorrentsaldos, einschließlich aller Nebenforderungen - bei Bezahlung durch
Scheck oder Wechsel, bis zur Einlösung dieser Papiere - bleibt die Ware unser
Eigentum. Der Käufer ist nur Verwahrer der Ware. Er ist aber berechtigt, die
Ware im regulären Absatzgeschäft zu veräußern. Nicht berechtigt ist er, die
gelieferte Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen: von Pfändungen
von dritter Seite hat der Käufer uns sofort zu unterrichten.
Soweit der Käufer die Ware verarbeitet, einbaut oder umbaut, gelten unter
Ausschluß der Bestimmungen der § 947 und § 950 BGB wir als Hersteller des neuen
Werkes, wir erwerben das Eigentum an dem Erzeugnis. Soweit unser
Eigentumsvorbehaltsrecht mit gleichen verlängerten Eigentumsvorbehaltsrechten
anderer Lieferanten von Teilstücken des Enderzeugnisses zusammentrifft, erwerben
wir Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Wertes unseres
Lieferungsgegenstandes zum Wert des Lieferungsgegenstandes der anderen
Lieferanten.
Der Kunde tritt hiermit an uns die aus einer Weiterveräußerung der Waren
entstehenden Forderungen ab, einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf es
nicht. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er
ermächtigt diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir sind jedoch
berechtigt, den uns namhaft zu machenden Abnehmern von der Abtretung Kenntnis zu
geben.
Für den Fall, daß wir durch verlängerten Eigentumsvorbehalt bzw. die
Vorausabtretung von Forderungen übersichert werden, sind wir zur anteiligen
Freigabe abgetretener Forderungen oder verarbeiteter Ware verpflichtet.
Forderungsabtretungen an eine Bank sind nur dann zulässig, wenn mit diesen
abgetretenen Forderungen uns zahlungshalber hereingegebene Schecks oder
Eigenwechsel, die bei der Bank zahlbar gestellt sind, eingelöst werden sollen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen. Auf alle Rechtsverhältnisse mit
unseren Kunden kommt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
H. & F. NIEPER GmbH & Co.
Achsenfabrik Solingen
Höhscheider Weg 19
D-42699 Solingen |