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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fernabsatzverträge Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fernabsatzverträge

1. Allgemein:
Für die uns erteilten Aufträge gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Entgegen stehende Einkaufsbedingungen werden von uns nur anerkannt, wenn sie von uns im Einzelfall ausdrücklich bestätigt werden. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des übrigen Inhaltes ohne Einfluß.

2. Angebote:
Unsere Angebote werden freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit abgegeben. Zusicherungen und Versprechungen binden uns nur, soweit dieselben von uns schriftlich bestätigt sind. Spätere Änderungen und Ergänzungen des Auftragsinhaltes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferungsverpflichtungen und -fristen:
Lieferungsverpflichtungen treten erst nach ausdrücklicher Annahme der Bestellungen ein. Ereignisse höherer Gewalt , wozu auch Kriegsfall und Mobilmachung rechnen, ferner Betriebsstörungen, gleich, ob solche durch Rohmaterialmangel, Maschinenbruch, Arbeitseinstellung, verspätete oder ungenügende Warengestellungen oder aus anderen Ursachen entstanden sind, entbinden uns von einer etwa übernommenen Verpflichtung auf Einhaltung bestimmter Lieferfristen, ohne daß wir Schadenersatz zu leisten haben.
Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ausgeschlossen.
Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
Wird über den Käufer eine ungünstige Auskunft von einer Bank, Sparkasse oder Auskunftei erteilt, befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, steht uns das Recht zu, entweder Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder im Falle des Verzuges Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Widerrufsrecht:
Privatkunden (Endverbraucher) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E¬-mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit der Kenntnisnahme dieser Belehrung (Lesebestätigung vor dem Auslösen der Bestellung im Internetshop). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Achsenfabrik H.&F. Nieper GmbH & Co.
Höhscheider Weg 19
D-42699 Solingen
Steuernummer 128/5838/0454

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Vom Widerruf ausgeschlossen sind gem. § 312 d Abs. 4 BGB Waren, die nach Kundenspezifikation (Sonderanfertigungen) angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Bitte senden Sie uns keine Ware „Unfrei“ zurück. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die durch die „Unfrei“-Versendung entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ihnen steht jedoch der Nachweis offen, daß keine oder nur geringere Mehrkosten durch die „Unfrei“-Versendung entstanden sind.
Die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Widerruf erfolgt gem. § 357 Abs. 1 BGB.

5. Lieferungen: Unsere Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, ab Werk auf Gefahr des Käufers. Die Sendung kommt unfrei zum Versand. Lieferungen ins Ausland werden nur unverzollt ab Werk ausgeführt, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

6. Preise: Da infolge der allgemeinen Wirtschaftslage sich Preisschwankungen nicht vermeiden lassen, sind die in unseren Preislisten enthaltenen Preise Richtpreise. Der tatsächliche Preis kann unter Umständen höher oder niedriger liegen. Er wird in der Auftragsbestätigung verbindlich angegeben. Telefonische Preisangaben sind nur bei schriftlicher Bestätigung gültig. Bei Auslandsgeschäften werden die Preise ausschließlich in Euro berechnet.

7. Verpackung: Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Nur wertvolles Verpackungsmaterial wird zurückgenommen. Bahnkisten werden, soweit sie in gutem Zustand sind und frachtfrei zurückgesandt werden, zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.

8. Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist mangels anderweitiger Absprachen zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto oder in 30 Tagen netto. An uns nicht bekannte Abnehmer liefern wir ausnahmslos gegen Nachnahme oder Vorkasse; falls dieses nicht gewünscht wird, bitten wir um Angabe von Referenzen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Zinssätze für Bankkredite vom Verfalltag ab berechnet, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Belieferten verschlechtert, so dass ungünstige Auskünfte erteilt werden, oder gehen Wechsel zu Protest, sind alle noch offenen Rechnungen sofort fällig, auch wenn für dieselben das Ziel noch nicht abgelaufen ist.

9. Reklamationen: Bemängelungen der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn solche unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Eine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht. Für nachweisbar fehlerhaft oder unrichtig gelieferte Stücke wird gegen Rückgabe der mangelhaften bzw. falschen Stücke kostenfrei Ersatz geliefert und zwar in gleicher Ausführung, wie die ursprüngliche Lieferung vereinbart war. Sonstige Mängelansprüche auf Wandlung, Minderung, insbesondere aber auf Schadenersatz, gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Sollte uns eine kostenfreie Ersatzlieferung unmöglich sein, kann der Käufer Wandlung oder Minderung, nicht aber Schadenersatz verlangen. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

10. Eigentumsrecht: Der Kundschaft zur Verfügung gestellte Preislisten, Entwürfe oder Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt noch ohne unsere Genehmigung zur Ausführung gebracht werden.

11. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Rechnungen oder eines etwaigen sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos, einschließlich aller Nebenforderungen - bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bis zur Einlösung dieser Papiere - bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer ist nur Verwahrer der Ware. Er ist aber berechtigt, die Ware im regulären Absatzgeschäft zu veräußern. Nicht berechtigt ist er, die gelieferte Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen: von Pfändungen von dritter Seite hat der Käufer uns sofort zu unterrichten.

Soweit der Käufer die Ware verarbeitet, einbaut oder umbaut, gelten unter Ausschluß der Bestimmungen der § 947 und § 950 BGB wir als Hersteller des neuen Werkes, wir erwerben das Eigentum an dem Erzeugnis. Soweit unser Eigentumsvorbehaltsrecht mit gleichen verlängerten Eigentumsvorbehaltsrechten anderer Lieferanten von Teilstücken des Enderzeugnisses zusammentrifft, erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Wertes unseres Lieferungsgegenstandes zum Wert des Lieferungsgegenstandes der anderen Lieferanten.

Der Kunde tritt hiermit an uns die aus einer Weiterveräußerung der Waren entstehenden Forderungen ab, einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf es nicht. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er ermächtigt diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, den uns namhaft zu machenden Abnehmern von der Abtretung Kenntnis zu geben.

Für den Fall, daß wir durch verlängerten Eigentumsvorbehalt bzw. die Vorausabtretung von Forderungen übersichert werden, sind wir zur anteiligen Freigabe abgetretener Forderungen oder verarbeiteter Ware verpflichtet.

Forderungsabtretungen an eine Bank sind nur dann zulässig, wenn mit diesen abgetretenen Forderungen uns zahlungshalber hereingegebene Schecks oder Eigenwechsel, die bei der Bank zahlbar gestellt sind, eingelöst werden sollen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen. Auf alle Rechtsverhältnisse mit unseren Kunden kommt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.


H. & F. NIEPER GmbH & Co.
Achsenfabrik Solingen
Höhscheider Weg 19
D-42699 Solingen

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